Die polnischen Zollbestimmungen – was geht und was nicht?
Seit dem Beitritt Polens in die EU im Jahr 2004 haben sich die Zollbestimmungen in Polen geändert. Dennoch unterscheiden sie sich von denen anderer europäischer Länder, weswegen ein kleiner Überblick über einfuhrberechtigte Waren und die Freimengen durchaus von Nutzen sein kann.
Besonders interessant sind hier beliebte Warengruppen wie Tabak, Alkohol und Sprit, die es in Polen deutlich günstiger zu erwerben gibt als in Deutschland.
Wie steht es mit Tabakwaren?
Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass bei der Einfuhr von Zigaretten in größeren Mengen nach Deutschland nachgewiesen werden muss, dass diese für den Eigenbedarf benötigt werden und ohne gewerblichen Hintergrund mitgeführt werden.
Außerdem beziehen sich die jeweiligen Steuerfreimengen lediglich auf Zigaretten mit polnischer Steuerbanderole oder solcher andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Folgende Mengen an Tabakwaren sind für die Einfuhr nach Deutschland aus Polen von der Steuerbefreit:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 kg Tabak
Das bedeutet nicht, dass all diese Tabakwaren in der maximalen Menge eingeführt werden dürfen. Wenn verschiedene Arten von Tabakwaren mitgeführt werden, muss ungefähr die gesamte Menge errechnet werden.
Beispiel: 400 Zigaretten und 200 Zigarillos dürfen abgabenfrei eingeführt werden. 600 Zigaretten und 100 Zigarren nicht.
Alkohol und seine großen Einfuhrmengen
Auch für die Einfuhr von Alkohol sind die Zollbestimmungen in Polen recht großzügig. Abgabenfrei eingeführt werden dürfen:
- 10 Liter Spirituosen
- 20 Liter „Zwischenerzeugnisse“ (hierzu zählen unter anderem Sherry und Portwein)
- 90 Liter Wein (hiervon dürfen maximal 60 Liter auf Sekt, Champagner und Ähnliches entfallen)
- 110 Liter Bier
Im Gegensatz zu den Richtlinien für die abgabenfreie Einfuhr von Zigaretten dürfen alle gelisteten Alkoholika auf einmal eingeführt werden. Das bedeutet, dass insgesamt 230 Liter alkoholische Getränke ohne den Zwang von Abgaben aus Polen eingeführt werden dürfen.
Weitere Beschränkungen bei der Einfuhr
Natürlich werden noch weitere Waren in ihrer abgabenfreien Einfuhrmenge beschränkt. Hierzu zählen unter anderem Kaffee und Kraftstoffe. Für die Einfuhr von Kaffee und Sprit gilt Folgendes:
- 10 kg Röstkaffee beziehungsweise löslicher Kaffee sind frei
- Der Inhalt des Tanks und ein Kanister mit maximal 20 Litern sind frei
Außerdem gilt eine gesonderte Vereinbarung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus Polen. Hierfür wurde eine Liste angefertigt, welche Gegenstände eine gesonderte Genehmigung erfordern. Diese Liste ist leider nur auf Polnisch verfügbar.
Andere kulturelle Gegenstände, die nicht im Denkmalregister Polens eingetragen sind, kein Teil einer öffentlichen Sammlung sind und nicht als kirchliches Inventar oder Teil einer bibliothekarischen Sammlung angesehen werden, dürfen ohne Genehmigung und abgabenfrei ausgeführt werden.
Verbotene Waren in Polen
Dazu zählen in erster Linie Waffen jeglicher Art. Auch Schreckschuss- oder Gaspistolen sowie Tränengasspray und andere nach deutschem Recht als Waffen bezeichnete Gegenstände unterliegen einem strikten Ausfuhrverbot und dürfen nicht aus Polen mitgenommen werden.
Des Weiteren dürfen keine Gegenstände ausgeführt werden, die in Deutschland nicht zulässig oder verboten sind. Darunter fallen zum Beispiele Feuerwerkskörper ohne TÜV-Prüfung und dergleichen.