Mit dem Auto in Polen

Mit dem Auto in Polen

Mit dem Auto in Polen

Wichtige Verkehrsregeln für eine unbeschwerte Reise

Beinahe fünf Millionen Deutsche besuchen jedes Jahr Polen aus touristischen Gründen – viele von ihnen in ihrem eigenen Auto. Obwohl die Verkehrsregeln in Polen grundsätzlich denen in der Bundesrepublik ähneln, gibt es auch einige Besonderheiten.

Sie sollten beachtet werden, denn die Bußgelder sind teilweise deutlich höher als in Deutschland und Verstöße werden rigoros geahndet – Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Tag und Nacht mit Licht fahren

Einer der größten Unterschiede ist, dass hier zu jeder Tageszeit mit Licht gefahren werden muss. Während des Tages schreiben die Verkehrsregeln in Polen dafür das Abblend- oder Tagfahrlicht vor, ab der Dämmerung muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.

Ein Verstoß kostet je nach Tageszeit zwischen rund 30 Euro am Tag und ca. 50 Euro nach Einbruch der Dämmerung.

Das Fernlicht darf nur nachts auf schlecht beleuchteten Straßen verwendet werden und darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Einige Gegenstände sind Pflicht

Auf der Fahrt muss jedes Auto über eine bestimmte Ausrüstung verfügen, die der Sicherheit dienen soll. Dazu gehören ein Warndreieck, ein Verbandskasten und eine Sicherheitsweste.

Anders als in Deutschland verpflichten die Verkehrsregeln in Polen den Fahrer außerdem zu einem Feuerlöscher, der sich in einem funktionsfähigen Zustand befinden muss. Diese Regel gilt eigentlich nur für Fahrzeuge mit einem polnischen Kennzeichen, aber nicht jeder Beamte drückt bei Ausländern ein Auge zu.

Gehört das Auto nicht dem Fahrer, muss dieser zudem eine schriftliche Berechtigung vorweisen können, die ihm die Benutzung genehmigt. Das kann ein Kauf- oder Mietvertrag oder eine Vollmacht mit Unterschrift sein.

Kinder müssen auf einem geeigneten Sitz reisen. Das ist bis 12 Monaten ein Babysitz, bis vier Jahren ein Kindersitz und bis 12 Jahren oder einer Körpergröße von 150 cm eine entsprechende Sitzerhöhung.

Auf der Autobahn gilt eine Mautpflicht

Seit Juli 2011 benötigen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen in jedem Fall ein elektronisches Erfassungsgerät namens viaBox, die an verschiedenen Punkten entlang der Autobahnen gegen Kaution erworben werden kann. Für die Herausgabe fordert der Betreiber eine Kaution, die nach Begleichung der Mautgebühren bei Rückgabe erstattet wird.

Grundsätzlich sehen die Verkehrsregeln in Polen jedoch eine Maut für alle Fahrzeuge vor. PKW mit weniger als 3,5 Tonnen können diese direkt an Kassenhäuschen entrichten – bei schwereren Fahrzeugen ist dies jedoch nicht möglich.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach den gefahrenen Kilometern und betragen ungefähr 0,02 Euro pro Kilometer.

Wichtige Papiere müssen jederzeit vorgezeigt werden

Bei einer Verkehrskontrolle müssen auf Verlangen Führerschein und Fahrzeugschein vorgelegt werden. Die KFZ Haftpflichtversicherung oder der internationale Versicherungsschein – die „grüne Versicherungskarte“ ist nicht Pflicht – ein gültiges Kennzeichen eines Mitgliedsstaates der EU reicht als Nachweis aus.

Ist das Fahrzeug nicht auf den Fahrer zugelassen, benötigt dieser außerdem eine schriftliche Legitimation. Nach den Verkehrsregeln in Polen dürfen Zivilbeamte außerhalb von Ortschaften keine Verkehrskontrolle vornehmen. Jeder Polizist muss sich auf Nachfrage mit seinem Namen, seinem Dienstgrad und seinem Dienstausweis identifizieren.

Er ist dazu verpflichtet, bei Verdacht auf Trunkenheit einen Alkoholtest durchzuführen. Es gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Ab 0,5 Promille liegt nach den Verkehrsregeln in Polen eine Straftat vor, die mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird.

Auf allen Straßen gilt ein Tempolimit

Wie in den meisten europäischen Staaten legen auch die Verkehrsregeln in Polen ein Tempolimit für sämtliche Straßen inklusive der Autobahn fest. Dieses beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.

Das Kennzeichen für eine geschlossene Ortschaft ist ein grünes Ortsschild an Anfang und Ende, bei Städten ein schwarz-weißes Schild mit der Silhouette einer Stadt.

Außerhalb der Ortschaft beträgt die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h auf normalen Straßen, 100 km/h auf Schnellstraßen mit einer und 120 km/h mit zwei Spuren in einer Richtung.

Die Grenze auf der Autobahn liegt – sofern nicht durch Schilder anderweitig geregelt – bei 140 km/h.